PVLOTSE
Solarpflicht
Was ist eine Solarpflicht?
Solarpflicht bedeutet, dass der Errichter eines neuen Gebäudes oder der Sanierer eines Bestandsgebäudes die Pflicht auferlegt bekommt, beim Bau bzw. der Dachsanierung eine Solaranlage zu installieren. Es gibt jedoch nicht „die“ Solarpflicht, sondern die Ausgestaltung ist vielfältig. Allgemein soll eine Solarpflicht die Geschwindigkeit der Energiewende beschleunigen. Grundsätzliche gibt es bei den verschiedenen Solarpflichten auch diverse Ausnahmen, so zum Beispiel oftmals, wenn auf dem Gebäudedach nicht genügend Sonnenlicht zur Verfügung steht, zum Beispiel durch eine Tallage. Auch in der Technologie unterscheiden sich die Solarpflichten: Teilweise wird eine PV-Anlage zur Stromerzeugung gefordert (dann ist es eigentlich eine „PV-Pflicht“, teils ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage zur Erzeugung von warmem Wasser aus Sonnenlicht zugelassen. Eine weitere Unterscheidung liegt darin, wer durch eine Solarpflicht angesprochen wird. Einige Solarpflichten richten sich nur an gewerbliche Gebäudeerrichter:innen oder -eigentümer:innen, andere unterscheiden nicht zwischen Wohngebäuden und gewerblicher Nutzung.
Solarpflichten in Deutschland
Es gibt in Deutschland Solarpflichten auf unterschiedlichen Ebenen: Eine kommunale Solarpflicht beschränkt sich als kommunale Anforderung auf das Gebiet einer Kommune. Wer hier baut, muss die Anforderungen einhalten.
Landesweite Solarpflichten gelten in einzelnen Bundesländern. Baden-Württemberg und NRW haben eine Solarpflicht schon zum 01.01.2022 eingeführt, jedoch zuerst nur für gewerbliche Gebäude und Parkplätze (Baden-Württemberg) oder nur für Parkplätze (NRW). Später wurden Neubauten und Dachsanierungen (BW) ergänzt.
Seit 01.01.2023 kamen nach und nach weitere Bundesländer mit eigenen Solarpflichten (in verschiedenen Ausgestaltungen) hinzu.
Über Neuigkeiten im Bereich der Solarpflichten informieren wir im Rahmen der DGS News.