
Eine Einordnung von Jörg Sutter
Das BMWK hat im Oktober einen Referentenentwurf zu EnWG, EEG- und vielen weiteren Gesetzesänderungen veröffentlicht; auf die entsprechende Anfrage haben auch wir als DGS eine Stellungnahme abgegeben. In den DGS-News haben wir dazu bereits hier und hier berichtet.
Inzwischen gibt es einen neuen Entwurf des Gesetzespakets, denn die Bundesregierung ist einen weiteren Schritt gegangen und hat am 13. November den Gesetzesbeschluss offiziell verabschiedet (Kabinettsbeschluss). Damit ist der Weg frei, dass der Gesetzentwurf an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet wird und so die nächsten Schritte gegangen werden. Ob im Bundestag eine Mehrheit zu finden ist, kann aber derzeit bezweifelt werden. Doch es gab noch einige Änderungen zwischen dem Referentenentwurf und dem Regierungsbeschluss; einen Vergleich zu den von uns in der Stellungnahme eingebrachten Aspekten möchte ich heute vornehmen.
Welche Änderungen gab es?
Einige Änderungen sind im neuen Regierungsbeschluss zu verzeichnen. Wir wollen das kurz anhand der DGS-Stellungnahme, in der wir die wichtigen Punkte (aus Sicht der PV-Anwender) beschrieben haben, vergleichen.
1) Die Begrifflichkeit wurde umgestellt: Unsere Forderung, statt „Balkon-PV“ „Steckersolar“ zu schreiben, wurde aufgenommen.
2) Die geforderte Angabe der freien Leistung für Netzanfragen nach §17 b wurde nicht übernommen.
3) Die von uns geforderte Verkürzung der Fristen für die digitalen Netzanschlussportale wurde nicht übernommen.
4) Die Erweiterung in „Gebäude- und Energiemanagementsysteme“ wurde aufgenommen.
5) Die Frist nach 42c (wir forderten eine Vorverlegung auf 01.01.2026) wurde nur um einen Monat auf 01.06.2026 vorgezogen.
6) Die Erhöhung der Angabe auf 2% bei Nulleinspeisung wurde nicht umgesetzt.
7) Die Absenkung der Regelbarkeit auf 2 kWp wurde leider ebenfalls beibehalten.
Jedoch: Die Jahres-Preisobergrenzen von 100 Euro für die Steuerbox wurden im Regierungsbeschluss reduziert: Der Anlagenbetreiber soll nur noch 50 Euro bezahlen.
8) Die langfristige Einbeziehung des Bestands wurde beibehalten.
9) Die Rückfallmöglichkeit aus der Direktvermarktung hat weiter Bestand im Entwurf .
10) Ebenso verblieb die Absenkung auf 750 kWp bei der Ausschreibung von Dachanlagen.
Unterm Strich wurden erfreulicherweise einige Hinweise aufgenommen und im Gesetzesentwurf korrigiert. Wesentliche Punkte wie die Absenkung der Regelungsschwelle auf 2 kWp sind aber weiter im Entwurf enthalten.
Wie geht es nun weiter?
Einen Fahrplan gibt es nicht, schon gar keinen verlässlichen in der aktuellen politischen Lage. Unterschiedliche Einschätzungen wurden im Laufe der vergangenen Woche deutlich: Während Wirtschaftsminister Robert Habeck auf einem Energiekongress in Berlin die Hoffnung hatte, dass zumindest Teile des EnWG und des Kraftwerksicherungsgesetzes (KwSG) noch vor einer Neuwahl beschlossen werden könnten, bremste der neue Finanzminister Kukies die Hoffnungen: Beim KwSG geht er nicht davon aus, dass der Beschluss noch erfolgen kann – so sage er bei einem Wirtschaftsgipfel in Stuttgart. Zum EnWG/EEG äußerte er sich nicht.
Doch das sind einzelne Einschätzungen. Schlussendlich wird es davon abhängen, ob Kanzler Scholz für die EnWG-Novelle eine Bundestagsmehrheit hinter sich bringen kann (egal ob mit FDP oder Union), und ob dieses komplexe Thema überhaupt in der Priorität so weit oben steht, dass es zu den Punkten gehört, die noch unbedingt umgesetzt werden sollen. Die bisherigen Äußerungen zu den Prioritäten von Olaf Scholz deuten nicht darauf hin.

Ist das dramatisch?
So dramatisch, wie es von einigen aktuell dargestellt ist, wäre eine Verschiebung nicht:
Hier wird zwar – wie an verschiedenen Medienstellen – vor einem Blackout durch ungeregelte kleine PV-Anlagen gewarnt, doch ein Gesetzesbeschluss der geplanten Regelung würde ja keine praktische Abhilfe schaffen: Solange die Technik mit Steuerboxen noch nicht vollwertig breit einsatzbereit ist, diese Technik noch nicht bewiesen hat, dass sie auch im rauhen Praxisalltag und bei schlechtem Modulfunk-Empfang funktioniert, und auch die Netzbetreiber die Technik auf der Gegenseite (wann muss überhaupt ein Regelimpuls gesendet werden?) noch nicht installiert haben, hat eine solche Gesetzesänderung in der Praxis keine, wirklich keine Auswirkungen. Dieser Nachweis wird sicherlich noch ein, zwei Jahre dauern.
Und auch die Bundesnetzagentur, die jährlich die Qualität der Stromversorgung auswertet, hat deutlich gemacht, dass derzeit keine negativen Auswirkungen auf die Stromnetzqualität oder Ausfallsicherheit unserer Stromversorgung zu beobachten sind. Knapp 13 Minuten betrug die durchschnittliche Stromausfallzeit im vergangenen Jahr – ein Wert, um den wir rund um den Globus beneidet werden.
Details zu Verweisen und den Unterlagen des Gesetzgebungsprozesses finden sich jetzt auch bei der Clearingstelle EEG KWKG auf dieser Seite:
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/6944