
Eine Darstellung von Jörg Sutter
Im „Solarpaket 1“ der Bundesregierung waren etliche Vereinfachungen für Steckersolar angekündigt worden. Eine der Maßnahmen sollte die vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister sein. Diese wurde jetzt von der Bundesnetzagentur vorgezogen.
Seit 1. April ist die Anmeldung von Steckersolargeräten ein Stück einfacher geworden: Wie politisch angekündigt, hat die Bundesnetzagentur den Anmeldeprozess im Marktstammdatenregister vereinfacht. Ab sofort müssen für die kleinen Solargeräte weniger Angaben gemacht werden als zuvor.
Vereinfachung „light“
In einem Statement hat Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur die Änderung bejubelt: „Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen“. Das ist schon ein Erfolg. Kleinbetreiber müssen nicht so viele Daten eingeben, die für ihre Solargeräte gar nicht relevant sind. Aber das sollte doch eigentlich selbstverständlich sein, oder?
Gleichzeitig aber bleibt der Anmeldeprozess in seiner umständlichen Dreistufigkeit erhalten: Um beim Marktstammdatenregister etwas neu melden zu können, muss im ersten Schritt ein Benutzerkonto beim Register beantragt werden. Dann muss der Betreiber sich als Person („Betreiber der Erzeugungsanlage“) anmelden. Und erst im dritten Schritt sind die technischen Daten von Solarmodulen & Co. einzugeben. Und nur bei diesem dritten Schritt greift die jetzt umgesetzte Vereinfachung. Was aktuell gilt, darüber informiert immer neu der „PV-Lotse“ der DGS.
Ein kleiner Trost: Wer die ersten beiden Schritte einmal erledigt hat, der hat es dann wenigstens bei einem Umzug einfacher: Dann muss nur die Adresse in Schritt 2 und der Standort in Schritt 3 geändert werden. Und wer die beiden Schritte erledigt hat, hat es dann auch leicht bei der Anschaffung einer PV-Dachanlage, die vielleicht einige Jahre später folgt: Schritt 1 (Registrierung) und Schritt 2 (Betreiber) kann man dann überspringen und direkt in Schritt 3 die neue Anlage angeben. Dazu müssen nur die Zugangsdaten zum Portal des Marktstammdatenregisters auf jeden Fall langfristig gut aufbewahrt werden, damit sie bei Bedarf greifbar sind.
Apropos: Neben der Pflicht zur Eintragung der Erzeugungsanlage besteht auch die Pflicht, die Daten aktuell zu halten. Wird also zum Beispiel zu einem späteren Zeitpunkt eine PV-Anlage oder ein Steckersolargerät erweitert, oder es kommt ein Batteriespeicher hinzu, muss der Betreiber der Eintrag entsprechend aktualisieren.

Was bedeutet die Vereinfachung konkret?
Bei der neuen Anmeldemaske (hier im Bild) gibt es nun drei Auswahlmöglichkeiten: Steckerfertige Solaranlage (neu und vereinfacht), Solaranlage auf einem Dach und andere größere Solaranlage (meist Freiflächen oder speziellere Anlagen).
Beim Klick auf „steckerfertige Solaranlage“ werden nur noch folgende Daten abgefragt (siehe Screenshot unten): Ein selbst zu vergebender Name, die Anzahl der Module und die gesamte Modulleistung in Wattpeak, die Wechselrichterleitung, dazu die Nummer des Stromzählers zur Zuordnung.
Wird am Steckersolargerät eine (kleine) Batterie betrieben, wird noch deren Leistung in Watt und die Kapazität in Kilowattstunden des Speichers abgefragt.

Diese Daten können der Rechnung oder den Datenblättern entnommen werden und deshalb sogar von Laien eingetragen werden.
Bislang mussten – wie bei großen Anlagen – noch Fragen zur Regelbarkeit durch den Netzbetreiber und ähnliches beantwortet werden; das hat oft zu Irritationen bei privaten Betreibern von Steckersolargeräten geführt.
Anmeldung beim Netzbetreiber bleibt – zumindest vorerst
Nicht nur die DGS erwartet die baldige politische Verabschiedung des gesamten Solarpaket 1 sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Damit sind weitere Vereinfachungen verbunden. Insbesondere der Wegfall der Anmeldung von Steckersolargeräten beim Netzbetreiber wäre hier ein weiterer großer Schritt. Doch weil das Paket bislang noch NICHT verabschiedet ist, muss eine Anmeldung beim Netzbetreiber derzeit noch erfolgen.
Aber auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahme. So erklären Netzbetreiber wie beispielsweise der in Baden-Württemberg dominierende „Netze BW“ auf Ihrer Website, dass sie bereits jetzt auf eine Anmeldung des Betreibers verzichten.
Vom einem geplanten Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Privilegierung von Steckersolargeräten gibt es keine aktuellen Informationen. Es bleibt also abzuwarten, wann es mit diesem Thema weitergeht.
Und auch die mehrfach angekündigte neue Produktnorm für Steckersolargeräte lässt auf sich warten: Ende März dieses Jahres fand beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Verbändeanhörung statt, bei der auch die DGS vertreten war. Dabei hat sich gezeigt: Die Ansichten der Verbände liegen teils noch immer deutlich auseinander, insbesondere was die Frage des Schukosteckers oder die Frage der Leistungserhöhung auf 800 Watt Wechselrichterleitung angeht. Am Entwurf der neuen Produktnorm wurde nach der ersten öffentlichen Einspruchsrunde viel verbessert, daher dürfte der 2. Entwurf bald nochmals der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgelegt werden.

Fazit
Die Vereinfachung der Anmeldung ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber leider nicht mehr. Jetzt gilt es, das (noch nicht verabschiedete) Solarpaket 1 so schnell es geht in die Umsetzung zu bekommen und dann mit dem Solarpaket II gleich weitere Vereinfachungen für die Solarnutzung politisch anzugehen. Parallel muss die neue Produktnorm zügig verabschiedet werden, um die dort verankerten Sicherheitskriterien wirksam werden zu lassen. Steckersolargeräte sind bislang sehr sicher – und das soll auch so bleiben.