
Eine erste Analyse von Rechtsanwalt Peter Nümann
Das am heutigen Freitag zur Abstimmung stehende Solarpaket I bringt neben der breit diskutierten Liberalisierung und Vereinfachung bei Steckersolar, der Ausweitung der EEG-Mieterstrom-Förderung auf Gewerbedächer und dem neuen Modell für PV-Gebäudestrom (ohne EEG-Förderung, aber mit Entlastung von Lieferantenpflichten bei PV-Strom-Lieferung im selben Gebäude) eine Vielzahl weiterer Änderungen. Manche davon sind kurzfristig neu hinzugekommen und für geplante Projekte von großer Relevanz.
Die wichtigsten und überraschendsten weiteren Änderungen in Stichworten:
- Reduzierung der Grenze zur Ausschreibung bei Dachanlagen auf 750 kW („Rolle rückwärts“).
- Erhöhung der gesetzlichen anzulegenden Werte (nur) für große PV-Anlagen.
- Gebotsgröße im 1. Segment wird von 20 MW auf 50 MW angehoben (betrifft PV-Freiflächenanlagen und PV auf baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind).
- Alle PV-Anlagen des 1. Segments müssen zukünftig zusätzliche Umweltschutzkriterien erfüllen.
- Deckelung der zugebauten Gesamtleistung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen (80 GW insgesamt für die Jahre 2023 bis 2030).
- Für „besondere Solaranlagen“ (Agri-PV) wird ein neuer, vorrangiger Zuschlagmodus (Zuschläge bestimmter Kontingente für Agri-PV-Gebote bevor die „normalen“ PV-Gebote berücksichtigt werden) festgelegt, die pauschalen Aufschläge entfallen.
- „Besondere PV-Anlagen“ = Agri-PV und PV auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten (jeweils bis 1 MW) werden auch ohne Ausschreibung bzw. ohne Zuschlag möglich.
- Vereinfachungen beim Netzanschluss für Anlagen bis 100 kWp.
- Anspruch auf eine Trasse über die Nachbargrundstücke (nur) der öffentlichen Hand.
- Bürgerenergieprojekte werden nicht mit sonstigen Freiflächenanlagen im Zwei-Kilometer-Umkreis zusammengerechnet.
- Repowering bis zur Anlagenleistung unabhängig von Defekten oder Diebstahl wird erleichtert.
Eine umfassende Information wird von den Juristen und Experten in und um die DGS mit Hochdruck erarbeitet, wir werden auch hier im Newsletter berichten. Die DGS Akademie bietet außerdem bereits jetzt ein Webinar zum Solarpaket 1 an (30.04.2024 ab 9.30 Uhr – Anmeldung über solarakademie-franken.de). Die Kanzlei NÜMANN+SIEBERT informiert unter green-energy-law.com mit täglich neuen Artikeln zu den jeweiligen Neuregelung und bereitet ein umfassend erläutertes Vertragsmuster für die Gebäudestromversorgung vor, das voraussichtlich schon kommende Woche im DGS- Mieterstrom-Portal erworben werden kann.
Hinweis: Der Autor Peter Nümann ist Rechtsanwalt bei NÜMANN + SIEBERT Rechtsanwälte und DGS-Mitglied.