
Eine Beschreibung von Jörg Sutter
Zum 1. April 2024 wird eine neue Vereinbarung gültig, die es in dieser Form bislang nicht gab. Sie soll die Montage und allgemein Arbeiten an Photovoltaikanlagen sicherer machen.
Wer hat hier was vereinbart?
Die neue Vereinbarung wurde vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), dem Zentralverband Deutsches Dachdeckerhandwerk und den beiden betroffenen Berufsgenossenschaften BG ETEM (Energie, Elektro) und BG Bau geschlossen. Darin geht es vor allem um die Sicherheit beim Bau von Solaranlagen auf Dächern. Der Anlagenbau z.B. von großen Freiflächenanlagen wird hier nicht adressiert.
Ziel ist eine größere Sicherheit als bisher zu erreichen – sowohl für Elektriker, die (quasi fachfremd) auf dem Dach arbeiten als auch für Dachdecker, die (ebenfalls fachfremd) mit Elektroarbeiten beim Aufbau von PV-Anlagen konfrontiert sind.
Welche Tätigkeiten sind davon umfasst?
Es geht um die Arbeiten bei der Installation einer PV-Anlage auf dem Dach. Dazu ist (auch in der Vereinbarung selbst) teilweise auch die Instandhaltung von PV-Anlagen angesprochen, die natürlich mit der gleichen Sorgfalt und den gleichen Anforderungen an die Sicherheit umgesetzt werden soll wie der Bau einer neuen Anlage. Auch der (heute sicherlich eher seltene) Abbau einer Anlage kann ebenfalls einbezogen werden.
Nicht von der Vereinbarung umfasst ist der Anschluss der PV-Module an den Wechselrichter und die weiteren Elektroarbeiten bis zum Anschlusspunkt. Diese Aufgaben sind explizit ausgenommen, denn das ist und bleibt eine Tätigkeit, die von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden muss. Noch höhere Anforderungen werden an den Netzanschluss einer Anlage gestellt: Für den Netzanschluss und die Anmeldung einer PV-Anlage beim lokalen Netzbetreiber wird zusätzlich noch die explizite Zulassung für die Herstellung von Netzanschlüssen benötigt.
Wer plant?
Die Vereinbarung legt fest: Grundsätzlich wird eine PV-Anlage durch eine Elektrofachkraft geplant. Bei Bedarf sind Fachplaner hinzuzuziehen, als Beispiel werden die Themen Blitz- und Brandschutz genannt. Viele weitere, teils wichtige und notwendige Abstimmungen werden hier aber nicht genannt. So fehlen zum Beispiel die Frage der Statik, die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben (von EEG bis zum Randabstand von Solarmodulen gemäß der jeweils am Projektort gültigen Landesbauordnung). Wie komplex allein die Vorgaben der Bauordnung sein können, war in den DGS-News vor einiger Zeit am Beispiel Bayern erläutert worden.

Wer baut?
Der Aufbau der Solarmodule auf dem Dach ist in der Vereinbarung nun auch explizit den Dachdeckern erlaubt, jedoch nicht allen: Der Dachdecker, der PV-Module verlegen möchte, muss „EuP“, also „elektrotechnisch unterwiesene Person“ sein – mit Nachweis der entsprechenden Weiterbildung. Und eine EuP darf trotz Schulung nicht alleine arbeiten, sondern muss durch eine Elektrofachkraft beaufsichtigt werden. Das kann eine betriebseigene Elektrofachkraft des Dachdeckerbetriebes sein oder eine externe, die durch eine verpflichtende Nachunternehmerregelung diese Aufgabe auch tatsächlich verantwortet.
Wie soll gebaut werden?
Die Vereinbarung enthält als Anhang zwei Muster-Arbeitsanweisungen, die die konkrete Umsetzung genauer beschreiben. Eine der Arbeitsanweisungen konkretisiert die für Dacharbeiten notwendigen Schutzmaßnahmen (Gerüste). Die zweite beschreibt den Aufgabenbereich von EuPs. Die Verbände weisen jedoch darauf hin, dass diese Muster-Arbeitsanweisungen nur als Hilfestellung gedacht sind. Sie ersetzen selbstverständlich weder das eigene Nachdenken zur konkret vorliegenden Baustelle und die eventuelle Anpassung von Arbeitsanweisungen, noch generell die Gefährdungsbeurteilung der Arbeiten insgesamt.
