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Jörg Sutter

PPA-Vertragsmuster – neu und kostenlos

PV-Anlage, für die ein PPA in Frage käme.
Foto: Sutter

Ein Bericht von Jörg Sutter

Mitte März 2024 hat die Marktoffensive Erneuerbare Energien einen neuen Mustervertrag für „PPA“s vorgestellt, der frei verwendet werden kann.
Doch wann macht so ein Vertrag Sinn? Und was ist ein PPA überhaupt?

PPA ist die Abkürzung für „Power Purchase Agreement“, also auf deutsch für einen Stromliefervertrag. Bei Windkraft und Photovoltaik kommen PPAs zum Einsatz, wenn ein Anlagenbetreiber seinen Strom nicht nach EEG-Vergütungssätzen, sondern zu anderen Konditionen verkaufen möchte. Im Gegenzug wird natürlich ein Stromabnehmer benötigt, der Interesse an diesem Strom hat und ihn abnimmt. Zwischen beiden wird ein Vertrag geschlossen und mit Inbetriebnahme der PV- oder Winderzeugung wird der Strom über diesen Vertrag vermarktet.

Welche Arten von PPA gibt es?
Grundsätzlich werden zwei Varianten unterschieden, je nachdem, ob der Käufer des Stromes ein Industriebetrieb ist (Corporate PPA ), der den Strom direkt in seiner Produktion nutzt oder ein Stromhändler oder Vermarkter, der Strom aufkauft, um ihn dann mit einem Aufschlag weiter zu vertreiben (Merchant PPA). Eine weitere Unterscheidung betrifft den Standort der Anlage. Hier gibt es ebenfalls zwei Möglichkeiten: Den „onsite“ PPA, bei dem die Anlage am Ort des Verbrauches errichtet wird (z.B. neben oder auf der Produktionshalle eines Industriebetriebes), und den „offsite“-PPA, bei dem die Erzeugungsanlage an einem anderen Standort steht oder aufgestellt wird, weshalb der Strom dann auch noch zum Verbrauchsort geleitet werden muss.

Wann wird ein PPA zum Einsatz kommen
Um es vorwegzunehmen: Den Strom kleinerer, z.B. privater Anlagen ganz einfach per PPA zu vermarkten, diese Idee lässt sich auch mit dem neuen Mustervertrag nicht wirklich verwirklichen. Zu unterschiedlich sind bei solchen Projekten die Finanzierungen und die Sicherheiten, die beiderseitig für die Vertragserfüllung gestellt werden können. Damit kommen solche Verträge nach übereinstimmenden Aussagen der Referenten der Vorstellungsveranstaltungen bei Anlagengrößen von meist über 10 MWp zum Einsatz. PPA für kleinere Anlagengrößen können zum Beispiel bei Ü20-Anlagen realisiert werden. Die Teilnehmer betonten aber, dass das immer einer einzelnen, projektspezifischen Betrachtung und Abwägung bedarf. Dagegen ist der PPA für Projekte größer als 20 MWp sogar zwingend einzusetzen. Denn über 20 MW greift das EEG weder mit festen Vergütungszahlungen noch mit Direktvermarktung oder Ausschreibung.

Struktur eines fertigen PPA-Vertrags. Foto: DLA Piper

Hintergrund des neuen Mustervertrages
In der Marktoffensive Erneuerbare Energien haben sich rund 50 Unternehmen (Anbieter und Dienstleister) zusammengeschlossen. Die Erstellung des Mustervertrages erfolgte im Rahmen einer Task Force der Marktoffensive, die sich mit der Beschaffung von Ökostrom und damit mit der Thematik der PPA beschäftigte. Dabei wurde deutlich, dass vor allem kleinere Akteure wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und kommunale Versorger besondere Schwierigkeiten haben. Das Vertragsmuster erleichtert den Zugang zum PPA-Markt und vereinfacht mit ausführlichen Erläuterungen zum Entwurf (den so genannten Guidance Notes) dessen Anwendung. Trotzdem bleibt es dabei: Grundsätzlich ist jedes PPA-Projekt unterschiedlich, und das Vertragsmuster muss immer auf vorliegende Randbedingungen und Wünsche der Vertragspartner angepasst werden.

Vertrag im Strommarkt
Der Vertrag richtet sich grundsätzlich an Neuprojekte, er kann aber – wie bei der Vorstellungsveranstaltung erwähnt wurde – auch für bestehende Anlagen verwendet werden, z.B. nach Auslaufen der Förderung (Ü20). Für PV – anders als für Windstrom – ist diese Anwendung heute noch kaum relevant, da jene Ü20-PV-Anlagen, die in diesem und dem nächsten Jahr aus der Förderung fallen, nur einen Bruchteil der 10 MW als Anlagenleistung haben.

Was enthält das Vertragsmuster?
Das Vertragsmuster deckt all die Regelungspunkte ab, die für ein solches Stromlieferverhältnis zu klären sind. Neben den Vertragspartnern und der Strommenge geht es hier – wichtig – um die Herkunftsnachweise als Grünstrom. Nur mit diesen Nachweisen kann ein Unternehmen dann seine Produkte als „mit Grünstrom hergestellt“ zertifizieren lassen. Die Übergabestelle wird definiert, aber auch die unterschiedlichen Ausfälle werden betrachtet: Was, wenn der Netzbetreiber die Anlage herunterregelt – oder der Käufer?  Rechnungslegung, Zahlungsmodalitäten und Vereinbarungen zu Steuern und Abgaben machen den Vertragsentwurf komplett.

Gerade die Details, wenn (aus welchem Grund auch immer) kein Strom geliefert werden kann, sind wichtig, kann es doch hier bei einer Großanlage ganz schnell um viel Geld gehen. Deshalb gehören die Bereiche „Haftung“ und „Sicherheiten“ im Vertragsmuster zu den wichtigsten Kapiteln.

Die zusätzlich erstellten Guidance Notes als Erläuterungen zeigen die Spielräume auf, die bei der Erstellung eines solchen Vertrages wahrgenommen werden können und kommentieren viele Details.

Mustervertrag, Erläuterungen und viele weitere Informationen zu PPA´s stehen auf der Website der dena kostenlos zum Download bereit.