
Eine Einordnung von Jörg Sutter
In diesen Tagen kann man vor der Frage stehen, ob die Bundespolitik bei Förderungen und Subventionen mit zweierlei Maß misst – und man kommt zur Antwort: Ja. Wenn dann auch noch der Eindruck entsteht, dass man unliebsame Ergebnisse besser für sich behält, wirft das kein gutes Licht auf die politische Arbeit. Und in die Zukunft gedacht ist das auch nicht. Doch der Reihe nach.
In der letzten Woche hat sich – trotz Sommerpause – der Berliner Politikbetrieb einmal wieder pressewirksam zur Förderung der erneuerbaren Energien geäußert. Die Förderung der erneuerbaren Energien soll so schnell es geht beendet werden – so Finanzminister Lindner, nachdem sich die Haushaltsberatungen der Bundesregierung hinzogen und auch im kommenden Jahr Mittel für die EEG-Vergütung bereitgestellt werden müssen.
Wir erinnern uns: Die gleiche Bundesregierung hat im Jahr 2022 die EEG-Umlage, die bisher die Differenz zwischen dem Markt-Verkaufspreis und der gesetzliche festgelegten Vergütungshöhe für Anlagenbettreiber ausglich, abgeschafft. Allen voran bei der Forderung der Umlagenabschaffung war damals: Finanzminister Lindner. Sprich: Der Zustand, dass der Staat aktuell hohe Ausgaben tragen muss, ist selbst verschuldet.
Hat die Forderung nach rascher Abschaffung zu einem Aufschrei in der Branche geführt? Aus meiner Sicht nein; das ist auch nicht erstaunlich. Zum einen ist aktuell wirklich noch Sommerpause, zum anderen ist schon lange bekannt, dass die FDP kein Freund des EEG ist. Die Forderung nach Abschaffung hat es ja sogar ins EEG selbst geschafft.
Und es ist deswegen auch noch genug Zeit und kein Grund zur Panik. Im EEG steht im §1a zur zeitlichen Transformation: “Nach der Vollendung des Kohleausstiegs soll der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien marktgetrieben erfolgen“. Sprich: ohne weitere Förderung. Nach aktuellem Stand wird der Kohleausstieg im Rheinischen Revier in NRW bis 2030 vorgezogen, für Gesamtdeutschland wurde der Ausstieg aus der Kohleverstromung im Jahr 2020 bis zum Jahr 2038 vom Bundestag beschlossen. Die ostdeutschen Länder haben einem vorgezogenen Ausstieg bis 2030 eine Abfuhr erteilt.

Insofern hat Minister Lindner nur ausgesprochen, was langfristig bis zum Jahr 2038 sowieso schon politisch beschlossen ist. Und dass seine Partei dafür sorgt, dass auch die ostdeutschen Länder das ebenfalls vorziehen, darf aufgrund der aktuellen Umfragen zu den kommenden Landtagswahlen mehr als bezweifelt werden.
Schwieriger ist deswegen eher die Ankündigung, dass im PV-Bereich schon zum Anfang des kommenden Jahres Einschnitte für größere PV-Anlagen kommen sollen, zum Beispiel der Wegfall der Fördervergütung bei negativen Börsenstrompreisen. Doch das ist bisher nur eine Ankündigung; eine textliche Ausgestaltung liegt dazu noch nicht vor.
Neben der Diskussion um die EEG-Förderung muss aber festgestellt werden, dass auch die Forschungsförderung in unserem Bereich stark reduziert wurde – allen Rufen nach Investitionen in die Zukunft zum Trotz: sei es die Forschung nach neuen Batterien, die politisch zusammengestrichen wurde, oder aktuell die Streichung der Förderung für Leuchtturm-Projekte der PV-Industrie im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds. Das dazu noch online stehende Interessensbekundungsverfahren wird beendet. Wie klang das noch in der Überschrift des Koalitionsvertrages? „Mehr Fortschritt wagen“?Und bleiben wir – um die zweite Seite der Medaille zu betrachten – auch gleich beim Koalitionsvertrag unserer Bundesregierung: Dort ist das Ziel des Subventionsabbaus beschrieben, doch in folgendem Wortlaut: Zitat: „Wir wollen zusätzliche Haushaltspielräume dadurch gewinnen, dass wir im Haushalt überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben abbauen“. Sogar konkret ist der Abbau der Steuersubventionen für Dieselfahrzeuge genannt – doch passiert ist hier bisher nichts.In dieser Woche hat das nur deswegen wieder pressewirksam Wellen geschlagen, weil die Deutsche Umwelthilfe (DUH) der Bundesregierung vorgeworfen hat, ein dazu beauftragtes Gutachten absichtlich zurückzuhalten. Laut DUH wurde der Bericht schon im November 2023 fertiggestellt, aber zurückgehalten und nicht veröffentlicht. Das BMWK hat sich dazu bislang nicht öffentlich geäußert.

Doch was steht nun in dem Subventionsbericht, der unter dem Titel „Quantifizierung der Treibhausgaswirkung von staatlichen Begünstigungen in Deutschland“ verfügbar ist?
- die energiesteuerliche Vergünstigung für inländischen Flugverkehr,
- die Energiesteuerfreiheit für Schiffskraftstoffe
- die Pauschalbesteuerung von Dienstwagen zur Privatnutzung
- die Energiesteuervergünstigung für Dieselkraftstoff
- die Entfernungspauschale
- die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge und
- die Energiesteuerbefreiung für internationale Flüge
Dazu werden auch die Haushaltsmindereinnahmen durch diese Maßnahmen quantifiziert (rückblickend auf das Jahr 2020). Diese belaufen sich allein für die eben aufgelisteten Punkte auf rund 25 Mrd. Euro in nur einem Jahr. Die analogen Listen für die Industrie und andere Bereiche aufzuführen, würden den Rahmen hier leider sprengen.
Schon allein die Abschaffung des Dieselprivilegs könnte neben der Einsparung von 25,7 Mrd. Tonnen CO2 auch jährlich 9,6 Mrd. Euro in den Bundeshalt spülen, und das aktuell viel diskutierte Haushaltsloch der Bundesregierung zum großen Teil stopfen.
Doch Minister Lindner geht diese Punkte nicht an, obwohl die Einsparpotentiale enorm sind – beim CO2 und finanziell. Es ist eben einfacher und medienwirksamer, wenn man sich über die Abschaffung der EEG-Vergütung auslässt. Eine zukunftsgerichtete Politik sieht anders aus. Und: Wir als DGS schließen uns der Verbändeforderung nach Abschaffung der klimaschädlichen Subventionen selbstverständlich an.