
Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber haben zu Jahresbeginn 2024 den aktuellen Stand des EEG-Kontos veröffentlicht: Das Guthaben von knapp 15 Mrd. Euro am 1.1.2023 ist übers Jahr auf gerade mal 900.000 Euro zusammengeschmolzen; in den nächsten Monaten droht es, in die Miesen zu rutschen.
Dazu ein exklusiver Gastkommentar von Hans-Josef Fell, einer der Gründerväter des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG.
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeshaushalt hat erneut klargestellt, wie verfehlt auch die Umstellung der EEG-Finanzierung vom Strompreis auf Steuergelder war. Nun fehlt an allen Ecken das öffentliche Geld für den ökologischen Umbau. Jeder Finanzminister muss ja schauen, dass eine Überschuldung im Haushalt vermieden wird. Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien kann dies hemmend wirken – jedenfalls sofern die EEG-Umlage weiter aus Steuergeldern bezahlt wird. Daher sollten aus meiner Sicht alle neuen EEG-Anlagen wieder aus dem Strompreis bezahlt werden. Die inzwischen stark gefallenen Einspeisevergütungen lassen ohnehin keine starke Strompreiserhöhung mehr befürchten.
Mit diesem Schritt würde gleichzeitig auch der Beihilfecharakter des EEG beendet, womit die EU-Kommission auch nicht mehr über das Beihilferecht die Details im EEG regeln könnte. Außerdem könnte so auch das bürgerenergiehemmende Ausschreibungsmodell wieder zu Gunsten einer gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung umfassend eingeführt werden.“